Sicherheit

Arbeitssicherheit auf verschiedenen Hebebühnen

Unter dem Begriff Arbeitsbühnen werden Hebeeinrichtungen zusammengefasst, bei denen das sogenannte Lastaufnahmemittel (Arbeitskorb) nicht frei hängt, sondern z.B. über eine Hydraulik geführt wird. Darunter fallen u.a. Fahrzeug-Hebebühnen.

Gefahren beim Arbeiten auf/ mit einer Hebebühne

Beim Betrieb von Hebebühnen können folgende Gefahren für Personen und Geräte:

  • Absturzgefahr
  • Herabfallende Lasten
  • Quetschgefahr
  • Elektrische Gefährdungen
  • Überschreitung der zulässigen Belastung und Umsturzgefahr
    u.a.

Optimale Arbeitssicherheit

  • Das Gerät es muss vor der Inbetriebnahme eine allgemeine Funktions- und Sichtprüfung erfolgen.
  • Eine regelmäßige Prüfungen bestehenden Sicherheitsniveaus während des Einsatzes
  • Sogenannte außerordentliche Prüfungen fallen z.B. dann an, wenn
    • Änderungen an der Konstruktion oder an tragenden Teilen vorgenommen wurden.
    • Nach Unfälle
    • Behördliche Kontrollen

Individuelle Arbeitssicherheit

Vor der Inbetriebnahme muss für die örtlichen Gegebenheiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um (Umgebungs-) Risiken durch Maschinen bzw. mechanischen, chemischen und physikalischen Einwirkungen abzuschätzen. Ehe mit der Hebebühne gearbeitet werden kann, müssen darüber hinaus die Arbeitsabläufe mitzuführende Materialien usw. bewertet und in die Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen werden.

Anforderungen an das Personal

Ein weiterer wichtiger Aspekt, um die Arbeitssicherheit beim Gebrauch einer Bühne zu gewährleisten ist die Beschäftigungsbeschränkung. Das heißt, damit bestimmte Personen unter dem Einsatz einer Bühne arbeiten dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bediener ist mindestens 18 Jahre alt
  • Der Bediener ist körperlich und geistig zur Bedienung geeignet
  • Für gewerblichen Betrieb gilt zudem
    • Angestellte müssen in der Bedienung unterwiesen sein
    • Ein Nachweis über die Unterweisung liegt dem Arbeitgeber vor
    • Der Angestellte wurde vom Unternehmer explizit mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt

Arbeitssicherheit in großen Höhen

Arbeiten im Korb von Hubarbeitsbühnen:

  • Immer der vorgesehene Ein- und Ausstieg zu benutzen.
  • Verlassen des Korbes nur in der Grundstellung der Hebebühne.
  • Nach Bedarf oder im Zweifel sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Personenschutz (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, …) einzusetzen.
  • Dynamische Kräfte (z.B. durch das Springen, Peitscheneffekt), müssen beim Betrieb und beim Ein- und Ausstiegen unbedingt vermieden werden.

Schutzkleidung sorgt für zusätzliche Sicherheit

Neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) muss ein gewerblicher Unternehmer seinem Personal persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSA) zur Verfügung stellen. Hierzu gehören u.a. Schutzhelme, Anstoßkappen und PSA gegen Absturz.

Hinweis: Das Tragen einer PSA gegen Absturz ist verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies nahelegt und/oder der Hersteller der Hebebühne dies in der Betriebsanleitung als notwendige Maßnahme vorgibt.

Wichtige Faktoren der Arbeitssicherheit

  • Belastung: zulässige Belastung nicht überschreiten.
  • Ein- und Ausstieg:  Es sind nur die vorgesehenen Zugänge zu benutzen.
  • Für die Bedienung der Hebebühne kommt ausschließlich die dafür vorgesehene Steuerstelle infrage.
  • Bewegung der Bühne:  Es darf in keinem Fall zu Personengefährdungen kommen.
  • Aufenthalte im Gefahrenbereich (z.B. unter der Arbeitsbühne) sind zu vermeiden.
  • Keine Gegenstände in bzw. aus den Korb werfen.
  • Max. Fahrgeschwindigkeiten nicht überschreiten.
  • Genügende Schutzabstände eingehalten, z.B. in der Nähe von Freileitungen.
  • Prüfungen der Hebebühne vor Inbetriebnahme (Prüfbuch)
  • Kritische Prüfung der Sicherheit im Arbeitsverlauf.
  • Die Beschäftigten einmal jährlich unterweisen (Auffrischung)
  • Nach dem Einsatz Hebebühne gegen die Benutzung durch Unbefugte sichern

Haben Sie noch Fragen zum Thema Arbeitssicherheit? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und lassen Sie sich ausführlich beraten!

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